INFORMATIONEN FÜR DIE 
ÖFFENTLICHKEIT


gemäß §8a der Störfallverordnung ( 12. BlmSchV )

Lagerstandort 56424 Bannberscheid


Info zu Betriebsbereich

Standort

Infoblatt zum Download

Datum der letzten
Vor-Ort-Besichtigung
durch die Behörden

Zuständige Überwachungs-behörde

MPM Logistik GmbH

Heidchenstraße 7

56424 Bannberscheid

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

25.09.2015

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

56003 Koblenz

Informationshinweis über

Sicherheitsmaßnahmen



Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Liebe Nachbarn,


in unserem Lager- und Versandkomplex werden pyrotechnische Gegenstände sowie Feuerwerk, gelagert, verpackt, verladen und versendet.

Alle Produkte werden nach speziellen Sicherheitsvor­schriften gehandhabt und transportiert. Speziell dafür ausgebildete und geprüfte Fachkräfte, wie Gefahr­gut- und Störfallbeauftragte als auch mehrere Sicher­heitsbeauftragte sowie so genannte „verantwortliche Personen" mit Befähigungsschein nach dem Spreng­stoffgesetz, überwachen alle Tätigkeiten. Auf umfassenden Brandschutz wurde ganz beson­ders geachtet. In den Lagerräumen sind Lösch- und Alarmeinrichtungen vorhanden. Ein auftretender Brand dürfte somit schon im Entstehungsstadium gelöscht werden. Alle Mitarbeiter erfahren zwei­mal jährlich eine Sicherheitsunterweisung und neh­men regelmäßig an Feuerlöschübungen teil.

Alle Auflagen der Genehmigungsbehörden hin­sichtlich Brandschutzmaßnahmen und Einbruchsi­cherung wurden vollständig erfüllt.


Verarbeitete Stoffe und Gefahren

Ca. 60% der in den pyrotechnischen Gegenständen enthaltenen Ladungen (die so genannten pyrotech­nischen Sätze) bestehen aus Schwarzpulver oder schwarzpulverhaltigen Mischungen. Schwarzpulver ist leicht entzündbar und explosionsgefährlich. Weitere Einsatzstoffe sind z.B. die Sauerstoff­träger Kaliumperchlorat, Kaliumnitrat, Barium­nitrat, Strontiumcarbonat oder Strontiumnitrat. Diese Stoffe liefern beim Abbrand der Sätze den für die Verbrennung notwendigen Sauerstoff oder dienen gleichzeitig als Farbgeber für die Leucht­sätze. Des Weiteren bestehen die pyrotechnischen Sätze aus verbrennlichen Stoffen wie z. B. Metall­pulvern (Aluminium, Magnesium, Eisen, Titan), Holzkohle, Dextrin, Naturharzen und Milchpulver.

Die pyrotechnischen Sätze können durch Schlag, starke Reibung oder durch offene Flamme zur Ent­zündung gebracht werden. Da diese Sätze durch die Wandung der pyrotechnischen Gegenstände umhüllt und außerdem durch die Unterverpackung und die Versandverpackung geschützt sind, ist auch die zufällige Entflammung eines solchen Sat­zes in den fertigen pyrotechnischen Gegenständen praktisch nicht möglich. Die in den Gegenständen enthaltenen Sätze sind außerdem auf Feuchtigkeits- und Wärmeempfindlichkeit geprüft, so dass auch eine Selbstentzündung auszuschließen ist.

Trotz aller Sicherheitseinrichtungen und Maßnah­men lassen sich Störungen, Unfälle und Transport­schäden, z. B. hervorgerufen durch Brand elektri­scher Aggregate oder Blitzschlag leider nie völlig ausschließen. Dann treten die internen und exter­nen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne in Kraft. Im Notfall und im weiteren Verlauf ist für eine sofortige Information der Behörden gesorgt. Die für die Gefahrenabwehr verantwortlichen Stellen, welche mit den örtlichen Begebenheiten des Betriebsbereichs und der Umgebung vertraut sind, übernehmen die Warnung der Nachbar­schaft und leiten die erforderlichen Maßnahmen ein, um die Auswirkungen zu begrenzen. Wie Sie sich beim Eintreten eines solchen Störfalles ver­halten sollten, erfahren Sie auf der Rückseite die­ser Informationsschrift.

Pyrotechnische Gegenstände sind entsprechend ihres Brandverhaltens in so genannte Lagergrup­pen eingeteilt. Die Zuordnung geschieht durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung (BAM) in Berlin. Es gibt 4 Lagergrup­pen: Von 1.1 (Gefährlichste) bis 1.4 (Ungefähr­lichste). 100% des bei uns gelagerten Materials ist in die La­gergruppe 1.4 eingestuft worden - d. h., dass keine Explosionen hervorgerufen werden. Die Gegenstände brennen ab und es können ent­sprechende Löschmaßnahmen ergriffen werden.

Bei einem größeren Brand könnte es wegen der entstehenden Rauchwolken zu Belästigungen und Gesundheitsgefährdungen von Personen auch außerhalb des Werks kommen.

Unser zuvor genannter Betriebsbereich unterliegen aufgrund der Mengen an Gefahrstoffen, die an diesen Plätzen gehandhabt werden, der Störfallverordnung, einer gesetzlichen Regelung, die uns zum Nachweis verpflichtet, dass die Sicherheit des Werkes und seiner Umgebung ge­währleistet ist. Die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Auswirkungen stehen dabei im Vordergrund. Alle hierzu erforderlichen Maßnahmen werden unter enger Zusammenarbeit mit den Auf­sichtsbehörden und Notfall- und Rettungsdiensten um­gesetzt. Die Pflichten der Störfallverordnung werden erfüllt. Für alle unsere Betriebsbereiche liegen die erforderlichen Betriebsgenehmigungen vor

Für diese Anlagen wurden umfangreiche Sicher­heitskonzepte, betriebliche Sicherheitspläne zur Alarm- und Gefahrenabwehrplanung sowie die § 7 Anzeigen nach Störfall-Verordnung erstellt und durch die zuständigen Behörden  ge­prüft, bewertet und bestätigt.

Die Sicherheitskonzepte und Alarm- und Gefahren­abwehrpläne enthalten Auflistungen und Beschrei­bungen aller in unseren Anlagen installierten Sicher­heitsvorrichtungen und aller Sicherheitsmaßnahmen, die im Falle eines Störfalles ergriffen werden sollen. Die zuständigen Behörden von RLP kon­trollieren regelmäßig die Betriebsbereiche vor Ort und bestätigen, dass die Betriebsbereiche die Vor­gaben der Störfallverordnung erfüllen.

  • Maßnahmen für den Ernstfall

    Wie werde ich alarmiert?          

                                                                                      

    •                     durch Sirenen


    •                     durch Rundfunk und Fernsehen (Regionalprogramm)


    •                     durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei und/oder Feuerwehr


    •                     durch die Warn-APP NINA



    Wie erkenne ich die Gefahr?


    •                     Durch Sichtbare Zeichen wie Rauch und Feuer


    •                     Durch Geruchswahrnehmung



    In geschlossene Räume begeben!


    •                     Nicht die Kinder aus der Schule oder Kindergarten abholen


    •                     Keine Spaziergänge machen


    •                     Nehmen Sie hilflose Passanten auf


    Fenster und Türen schließen!


    •                     Klimaanlage oder Belüftungen abschalten


    •                     Bleiben Sie innerhalb Ihrer Wohnung


     

    Verwenden Sie die bekannten Notrufnummern


    •                     110 Polizei


    •                     112 Rettungsdienst/Feuerwehr



    •                     Leisten Sie den Anforderungen der Behörden folge


    Stand 01.08.2023

  • Kontakt

    Heidchenstraße 7

    56424 Bannberscheid


    Tel.: 02602 / 67 474 33

    Fax.:02602 / 67 444 31


    Email: info@mpm-logistik.de

    Web.: www.mpm-logistik.de

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