Lagerstandort 56424 Bannberscheid
Info zu Betriebsbereich
Standort
Infoblatt zum Download
Datum der letzten
Vor-Ort-Besichtigung
durch die Behörden
Zuständige Überwachungs-behörde
MPM Logistik GmbH
Heidchenstraße 7
56424 Bannberscheid
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
25.09.2015
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
56003 Koblenz
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Liebe Nachbarn,
in unserem Lager- und Versandkomplex werden pyrotechnische Gegenstände sowie Feuerwerk, gelagert, verpackt, verladen und versendet.
Alle Produkte werden nach speziellen Sicherheitsvorschriften gehandhabt und transportiert. Speziell dafür ausgebildete und geprüfte Fachkräfte, wie Gefahrgut- und Störfallbeauftragte als auch mehrere Sicherheitsbeauftragte sowie so genannte „verantwortliche Personen" mit Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz, überwachen alle Tätigkeiten. Auf umfassenden Brandschutz wurde ganz besonders geachtet. In den Lagerräumen sind Lösch- und Alarmeinrichtungen vorhanden. Ein auftretender Brand dürfte somit schon im Entstehungsstadium gelöscht werden. Alle Mitarbeiter erfahren zweimal jährlich eine Sicherheitsunterweisung und nehmen regelmäßig an Feuerlöschübungen teil.
Alle Auflagen der Genehmigungsbehörden hinsichtlich Brandschutzmaßnahmen und Einbruchsicherung wurden vollständig erfüllt.
Verarbeitete Stoffe und Gefahren
Ca. 60% der in den pyrotechnischen Gegenständen enthaltenen Ladungen (die so genannten pyrotechnischen Sätze) bestehen aus Schwarzpulver oder schwarzpulverhaltigen Mischungen. Schwarzpulver ist leicht entzündbar und explosionsgefährlich. Weitere Einsatzstoffe sind z.B. die Sauerstoffträger Kaliumperchlorat, Kaliumnitrat, Bariumnitrat, Strontiumcarbonat oder Strontiumnitrat. Diese Stoffe liefern beim Abbrand der Sätze den für die Verbrennung notwendigen Sauerstoff oder dienen gleichzeitig als Farbgeber für die Leuchtsätze. Des Weiteren bestehen die pyrotechnischen Sätze aus verbrennlichen Stoffen wie z. B. Metallpulvern (Aluminium, Magnesium, Eisen, Titan), Holzkohle, Dextrin, Naturharzen und Milchpulver.
Die pyrotechnischen Sätze können durch Schlag, starke Reibung oder durch offene Flamme zur Entzündung gebracht werden. Da diese Sätze durch die Wandung der pyrotechnischen Gegenstände umhüllt und außerdem durch die Unterverpackung und die Versandverpackung geschützt sind, ist auch die zufällige Entflammung eines solchen Satzes in den fertigen pyrotechnischen Gegenständen praktisch nicht möglich. Die in den Gegenständen enthaltenen Sätze sind außerdem auf Feuchtigkeits- und Wärmeempfindlichkeit geprüft, so dass auch eine Selbstentzündung auszuschließen ist.
Trotz aller Sicherheitseinrichtungen und Maßnahmen lassen sich Störungen, Unfälle und Transportschäden, z. B. hervorgerufen durch Brand elektrischer Aggregate oder Blitzschlag leider nie völlig ausschließen. Dann treten die internen und externen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne in Kraft. Im Notfall und im weiteren Verlauf ist für eine sofortige Information der Behörden gesorgt. Die für die Gefahrenabwehr verantwortlichen Stellen, welche mit den örtlichen Begebenheiten des Betriebsbereichs und der Umgebung vertraut sind, übernehmen die Warnung der Nachbarschaft und leiten die erforderlichen Maßnahmen ein, um die Auswirkungen zu begrenzen. Wie Sie sich beim Eintreten eines solchen Störfalles verhalten sollten, erfahren Sie auf der Rückseite dieser Informationsschrift.
Pyrotechnische Gegenstände sind entsprechend ihres Brandverhaltens in so genannte Lagergruppen eingeteilt. Die Zuordnung geschieht durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung (BAM) in Berlin. Es gibt 4 Lagergruppen: Von 1.1 (Gefährlichste) bis 1.4 (Ungefährlichste). 100% des bei uns gelagerten Materials ist in die Lagergruppe 1.4 eingestuft worden - d. h., dass keine Explosionen hervorgerufen werden. Die Gegenstände brennen ab und es können entsprechende Löschmaßnahmen ergriffen werden.
Bei einem größeren Brand könnte es wegen der entstehenden Rauchwolken zu Belästigungen und Gesundheitsgefährdungen von Personen auch außerhalb des Werks kommen.
Unser zuvor genannter Betriebsbereich unterliegen aufgrund der Mengen an Gefahrstoffen, die an diesen Plätzen gehandhabt werden, der Störfallverordnung, einer gesetzlichen Regelung, die uns zum Nachweis verpflichtet, dass die Sicherheit des Werkes und seiner Umgebung gewährleistet ist. Die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Auswirkungen stehen dabei im Vordergrund. Alle hierzu erforderlichen Maßnahmen werden unter enger Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und Notfall- und Rettungsdiensten umgesetzt. Die Pflichten der Störfallverordnung werden erfüllt. Für alle unsere Betriebsbereiche liegen die erforderlichen Betriebsgenehmigungen vor
Für diese Anlagen wurden umfangreiche Sicherheitskonzepte, betriebliche Sicherheitspläne zur Alarm- und Gefahrenabwehrplanung sowie die § 7 Anzeigen nach Störfall-Verordnung erstellt und durch die zuständigen Behörden geprüft, bewertet und bestätigt.
Die Sicherheitskonzepte und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne enthalten Auflistungen und Beschreibungen aller in unseren Anlagen installierten Sicherheitsvorrichtungen und aller Sicherheitsmaßnahmen, die im Falle eines Störfalles ergriffen werden sollen. Die zuständigen Behörden von RLP kontrollieren regelmäßig die Betriebsbereiche vor Ort und bestätigen, dass die Betriebsbereiche die Vorgaben der Störfallverordnung erfüllen.